Antrag | zum Landesparteitag der SPD Baden-Württemberg am 29.9.2012 |
Antragsteller: | SPD Ortsverein Ammerbuch |
Empfänger: | SPD Landesparteitag, Landesvorstand |
Antrag: | Landesliste als normalen Antrag behandeln. |
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Listenvorschlag für die Bundestagwahl der von Präsidium und Findungskommission dem Landesparteitag vorgelegt wird, muss wie jeder Antrag behandelt werden. Er muss fristgemäß bei Antragsschluss vorliegen und muss veröffentlicht werden (Antragsbuch bzw. Internet).
Begründung:
Der Landeslisten-Vorschlag braucht ein Höchstmaß an Transparenz – deshalb gehört er ins Antragsbuch. Die Kreisverbände, Ortsvereine und die Delegierten müssen unverzüglich nach Antragsschluss erfahren, wie die Liste aussieht und warum die Plätze so und nicht anders vorgeschlagen werden. Wie bei allen Anträgen ist es auch hier notwendig, dass rechtzeitig diskutiert werden kann und dass ggf. Änderungsanträge erstellt werden können.
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(Objekt-Nummer: 1006)
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